Gesetze / Adoptionsvermittlungsgesetz

AdVermiG

§ 13d Anzeigenverbot

Stand: 10.07.2021

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Es ist untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen, insbesondere durch Zeitungsanzeigen oder Zeitungsberichte, zu suchen oder anzubieten.

§ 13c § 14